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   OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99   

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https://dejure.org/2000,2891
OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.06.2000 - 22 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2891)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Juni 2000 - 22 U 209/99 (https://dejure.org/2000,2891)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung ; Einhaltung der Erklärungsfrist ; Erfüllbarkeit der Bauleistung ; Verweigerung der Mängelbeseitigung; Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Sonnenschutzanlage; Vertragsstrafenanspruch; Trennwände

  • Judicialis

    VOB/B § 5 Nr. 4; ; VOB/B § 8 Nr. 3; ; BGB § 340; ; BGB § 341; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung - formularmäßige Vertragsstrafe ohne Vorbehalt bei Abnahme - Anrechnung der Vertragsstrafe - Unklarheit zu Lasten des Verwenders

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kündigung des Bauvertrages wegen Verzuges: Anforderungen und Folgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsstrafe und AGB-Gesetz (IBR 2001, 414)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung wegen Verzuges: Kann schon nach Ablauf einer Erklärungsfrist gekündigt werden? (IBR 2001, 477)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1387
  • NZBau 2001, 562
  • BauR 2001, 1461
  • BauR 2002, 137 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.01.1981 - VIII ZR 332/79

    Voraussetzungen für die vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrages - Anspruch auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine außerordentliche Kündigung kann daher nicht ohne weiteres in eine freie Kündigung nach § 8 Nr. 1 VOB/B umgedeutet werden (BGH NJW 1981, 976, 977 zur Umdeutung einer fristlosen Kündigung eines Pachtvertrages in eine ordentliche Kündigung; Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 1 Rn. 23; Schmidt, NJW 1995, 1313, 1314).

    Dabei muß aber der Wille, den Vertrag auf jeden Fall zu beenden, für den Vertragsteil, für den die Kündigung bestimmt ist, bei Zugang der Kündigungserklärung zweifelsfrei erkennbar sein (BGH NJW 1981, 976, 977; Schmidt, NJW 1995, 1313, 1314).

    Das wird bei anwaltlicher Vertretung regelmäßig nur der Fall sein, wenn erklärt wird, daß die Kündigung hilfsweise als freie Kündigung gelten soll (vergl. auch BGH NJW 1981, 976, 977 zur hilfsweisen Erklärung der ordentlichen Kündigung beim Pachtvertrag).

  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Darüber hinaus steht auch eine Fristsetzung zur Erklärungsabgabe dem Verlangen, die Mängel zu beseitigen, nicht gleich (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030 = NJW-RR 1999, 1396).

    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das ist allerdings nicht der Fall, wenn nicht auszuschließen ist, daß der Schuldner auf Grund einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung doch noch erfüllt hätte (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030, 1031).

  • BGH, 02.10.1997 - VII ZR 44/97

    Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB -Vertrages; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Diese ist regelmäßig Anspruchsvoraussetzung (BGH BB 1997, 2556 = BauR 1997, 1027, 1028).

    Für Mängel, die sich schon vor der Vollendung und der Abnahme des Baus gezeigt haben, enthält § 8 Nr. 3 VOB/B eine abschließende Regelung (BGH BB 1997, 2556 zu §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B).

  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Ein solches Bestreiten kann zwar Indiz dafür sein, daß die Erfüllungsbereitschaft fehlt, wobei das Verhalten einen Rückschluß auf die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt der Fristsetzung zulassen muß (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16, 17).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Bereicherungsansprüche im übrigen sind ausgeschlossen, da § 8 Nr. 3 VOB/B hierzu eine spezielle Regelung darstellt, die nicht über das Bereicherungsrecht umgangen werden kann (Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 57; BGHZ 70, 389, 398; 92, 123, 125, beide zur Spezialität werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche).
  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine Abweichung von dieser Bestimmung ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dahingehend zulässig, daß der Vorbehalt zeitlich bis zur Schlußrechnung erklärt werden kann, weitergehend ist die Regelung nicht abdingbar (BGHZ 85, 305, 310; BGH BauR 97, 1036,1037; Werner/Pastor, Bauprozeß, 9. A. Rn. 2054 und Rn. 2066; Palandt-Heinrichs, § 341 BGB Rn. 4).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 54/96

    AGB: Unwirksame Bauvertragsklauseln

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Eine Abweichung von dieser Bestimmung ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur dahingehend zulässig, daß der Vorbehalt zeitlich bis zur Schlußrechnung erklärt werden kann, weitergehend ist die Regelung nicht abdingbar (BGHZ 85, 305, 310; BGH BauR 97, 1036,1037; Werner/Pastor, Bauprozeß, 9. A. Rn. 2054 und Rn. 2066; Palandt-Heinrichs, § 341 BGB Rn. 4).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 51/82

    Pflicht des Unternehmers zu termingerechtem Beginn und zügiger Beendigung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Sie ist nur ausnahmsweise zureichend, wenn der Schuldner sich zuvor zur fristgerechten Leistung außerstande erklärt hat (Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 23) oder wenn bei einem langfristigen Vertrag Leistungshindernisse in der Sphäre des Schuldners entstanden sind (BGH BauR 1983, 73,75; Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 23).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    Bereicherungsansprüche im übrigen sind ausgeschlossen, da § 8 Nr. 3 VOB/B hierzu eine spezielle Regelung darstellt, die nicht über das Bereicherungsrecht umgangen werden kann (Beck"scher VOB-Komm./Motzke, B § 8 Nr. 3 Rn. 57; BGHZ 70, 389, 398; 92, 123, 125, beide zur Spezialität werkvertraglicher Gewährleistungsansprüche).
  • BGH, 10.05.2001 - VII ZR 312/00

    Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99
    nachdem der BGH die Revision des Klägers nicht angenommen hat: Beschluß vom 10.5.2001 - VII ZR 312/00 -.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.2020 - 8 U 71/17

    Sanierung des Theaters im Pfalzbau

    Die zitierte Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 1387 ) betrifft einen anderen Fall.
  • OLG Schleswig, 01.09.2004 - 9 U 38/03

    Bedenkenanmeldung gem. § 4 Nr. 3 VOB/B: Vertragszweck-Gefährdung?

    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 30. Juni 2000 (NJW-RR 2001, 1387 ff.), denn als Ausnahmekonstellation wird dort lediglich der Fall erwähnt, dass die Erfüllbarkeit der Bauleistung durch den Unternehmer gänzlich in Frage steht, so etwa, wenn er sich zuvor zur fristgerechten Leistung außerstande erklärt hat oder, wenn bei einem langfristigen Vertrag Leistungshindernisse in der Sphäre des Schuldners entstanden sind (vgl. BGH BauR 1983, 73, 75), nicht aber, wenn es darum geht, ihn zu einer ihm ohne weiteres möglichen Leistung anzuhalten.
  • LG Frankfurt/Oder, 14.03.2011 - 14 O 69/10

    Vertragsstrafenklausel im Bauvertrag: Kumulation von Vertragsstrafe und

    Im Übrigen wäre der Beklagten dadurch nicht geholfen, weil selbst durch diese Formulierung nicht gesagt wäre, dass von den "darüber hinaus gehenden" (im Vergleich zur Vertragsstrafe weiter gehenden, höheren) Schadensersatzforderungen eine verwirkte Vertragsstrafe abzusetzen oder sonst anzurechnen wäre (vgl. zur Unwirksamkeit einer Klausel mit unberührt bleibenden "weitergehende[n] Schadensersatzansprüche[n]" OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387).
  • OLG Nürnberg, 18.04.2002 - 13 U 3981/01

    Bausoll und Pauschalpreis: Beweislast

    Das alles ist nicht geschehen, und daß dieser Weg wegen der hartnäckigen Weigerung der Klägerin entbehrlich gewesen wäre, behauptet die Beklagte selbst nicht substantiiert (BGH NJW-RR 1998, 235, 236; BGH NJW 2000, 2997; OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1387, 1388).
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